Allgemeine Reservierungs- und Geschäftsbedingungen Fischer-Vroni Festzelt

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Das Fischer-Vroni Festzelt (Inh. Karl Winter OHG) bietet Ihnen über das Online- Reservierungsportal https://reservierung.fischer-vroni.de (nachfolgend: Reservierungsportal) die Reservierung von Sitzplätzen und den Erwerb von Wertmarken im Festzelt für den Zeitraum des Oktoberfestes (nachfolgend gesamt: die Reservierung) an. Diese Allgemeinen Reservierungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend ARGB): gelten für alle über das Reservierungsportal erfolgenden Reservierungen sowie den Zutritt und Aufenthalt im Fischer-Vroni Festzelt.

Bestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese ARGB gelten auch dann, wenn die Karl Winter OHG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen ARGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt.

2. Reservierungen / Verfall der Reservierung

2.1
Reservierungen sind grundsätzlich ausschließlich im Reservierungsportal oder bei autorisierten Reservierungsstellen zu beziehen. Ob eine Reservierungsstelle von der Karl Winter OHG autorisiert ist, kann unter den in Ziff. 10 angegebenen Kontaktdaten abgefragt werden.
2.2
Die Reservierung von Sitzplätzen ist nur im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertmarken möglich.
2.3
Zur Vornahme von Reservierungen im Reservierungsportal ist Ihre vorherige Registrierung erforderlich. Sie können sich hierfür auf unserem Reservierungsportal unter Angabe von Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse sowie ggf. Firma und Firmenanschrift uns einem selbst gewählten Nutzerpasswort registrieren.
2.4
Nach erfolgter Registrierung können Sie auf unserem Reservierungsportal unter dem von Ihnen gewählten Tag, Uhrzeit und Anzahl der Personen Reservierungsvorschläge für bestimmte Bereiche im Festzelt und den jeweils auf die Reservierung entfallenden Erwerb von Wertmarken (Mindestverzehr) einsehen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme von Wertmarken wie folgt erforderlich:
Montag bis Freitag
12:00 bis 17:00 Uhr
pro Person
2 x Euro 15,00 Wertmarke
Montag bis Freitag
ab 17:00 Uhr
pro Person
4 x Euro 15,00 Wertmarke
Sa, So, Feiertag
ganztags
pro Person
4 x Euro 15,00 Wertmarke
 
Die Wertmarken können im Festzelt zur Bezahlung von Speisen und Getränken eingelöst werden. Der Reservierungsvorschlag enthält noch keine verbindliche Reservierungszugsage.
2.5
Mit Bestätigung der Reservierung („Reservierung absenden“) geben Sie ein verbindliches Angebot für den ausgewählten Reservierungsvorschlag (Tag / Zeit / Personenzahl / Reservierungsbereich) und den Erwerb der damit verbundenen Wertmarken ab.
2.6
Nach Absendung der Reservierung werden wir den Zugang der Reservierungsanfrage unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Reservierung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der vorläufigen Bestätigung Ihrer Reservierung gemäß Ziff. 2.7 verbunden werden.
2.7
Auf Ihr Reservierungsangebot hin erhalten Sie eine vorläufige Bestätigung Ihrer Reservierung auf dem dafür vorgesehenen Versandweg. Jede Reservierung steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Festzeltkonzession durch die Landeshauptstadt München und der Zahlung des Rechnungsbetrages gemäß Ziff. 2.9.
2.8
Der Reservierungsbestätigung ist die Rechnung über die Wertmarken und Versandkosten beigefügt. Bezüglich der darin enthaltenen Preise und Zahlungsbedingungen wird auf Ziff. 3 verwiesen.

Die Rechnung weist keine gesonderte Umsatzsteuer aus. Der Ausweis der Umsatzsteuer kann aus steuerrechtlichen Gründen erst mit der Erbringung der Leistung auf der Bewirtungsabrechnung erfolgen.
2.9
Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung zu begleichen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto der Karl Winter OHG. Mit erfolgter Zahlung kommt der Vertrag über die Reservierung mit Erteilung der Festzeltkonzession durch die LH München verbindlich zustande.
2.10
Im Falle Überschreitung der Zahlungsfrist erfolgt eine automatische Stornierung der Reservierung. Ersatzansprüche entstehen zugunsten des Reservierenden hierdurch nicht.
2.11
Nach Zahlungseingang und Erteilung der Festzeltkonzession werden die Wertmarken und Einlassbänder für den Reservierungszeitraum versandt.
2.12
Die Karl Winter OHG möchte die Rechte aus der Reservierung (insbesondere Einlass in das Fischer-Vroni Festzelt, Zurverfügungstellung der entsprechenden Sitzplätze, Möglichkeit der Nutzung der Wertmarken) nicht jedem, sondern nur den Kunden gewähren, die die Reservierung über das Reservierungsportal oder eine autorisierte Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziff. 6.3 erworben haben. Die Karl Winter OHG gewährt daher nur ihren Kunden, die durch der Reservierungsbestätigung entnehmbare Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Reservierungsnummer, Strich- und/oder QR-Code etc.) identifizierbar sind und/oder Zweiterwerbern, die nach Ziff. 6.3 Reservierungen zulässig erworben haben, zusammen mit ihren Reservierungsästen (in der reservierten Anzahl) in Verbindung mit der entsprechenden Reservierungsbestätigung und der entsprechenden Anzahl an Einlassbändern ein Recht auf die Wahrnehmung der Reservierung. Zum Identitätsnachweis ist ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (Personalausweis, Reisepass etc.) mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Reservierungen, die auf von der Karl Winter OHG nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Recht auf Wahrnehmung der Reservierung nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziff. 6.5 und 8 auslösen.
2.13
Die Reservierungsanfrage und die vorläufige Reservierungsbestätigung werden durch die Karl Winter OHG gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO zur Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses der Karl Winter OHG an zur personellen Erfassung der Reservierungskunden gespeichert und können im Nutzerbereich der Reservierungsplattform ebenso vom Kunden eingesehen werden.

Mit Absenden der Reservierungsanfrage nehmen Sie ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Karl Winter OHG im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf Basis des § 7 Abs. 3 UWG sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DSGVO zukünftig Newsletter für ähnliche Waren und Dienstleistungen an die im Reservierungsvorgang erhobenen Kontaktdaten zusendet. Sie können der Zusendung dieses Newsletters jederzeit unter reservierung@fischer-vroni.de widersprechen.

Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Kunden nach der DSGVO können der unter https://www.fischer-vroni.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
2.14
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Reservierungen kann es, z.B. bei Absage des Oktoberfestes, behördlicher Reduzierung der ursprünglich zugelassenen Gästeanzahl im Fischer-Vroni Festzelt oder bei einem Ansteigen der Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dazu kommen, dass eine Reservierung abweichend von Ziff. 2.12 nicht wahrgenommen werden kann. Die Karl Winter OHG ist in diesen und vergleichbaren Fällen berechtigt, die Vergabe der zu besetzenden Sitzplätze im Fischer-Vroni Festzelt mittels eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. Reservierungen im Einzelfall oder in Gänze zu stornieren. Die Karl Winter OHG haftet nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten).

3. Preise / Zahlungsbedingungen

3.1
Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich Fracht, Liefer- und Versandkosten ab Sitz der Karl Winter OHG in München.
3.2
Die zusätzlich anfallenden Versandkosten berechnen sich nach Abnahme der Wertmarken und dessen Versicherungswert:
Land Versicherungs­wert bis Versand­kosten
Deutschland 800 € 12,90 €
  2000 € 14,90 €
  5000 € 19,90 €
  10000 € 23,90 €
Österreich 800 € 19,00 €
  2000 € 24,00 €
  5000 € 29,00 €
Schweiz 800 € 22,00 €
  2000 € 27,00 €
  5000 € 32,00 €
Länderzone 1 800 € 21,80 €
  2000 € 26,80 €
  5000 € 31,80 €
Länderzone 2 800 € 25,40 €
  2000 € 41,80 €
  5000 € 46,80 €
Länderzone 3 800 € 25,40 €
  2000 € 30,40 €
  5000 € 35,40 €
Länderzone 4 800 € 30,60 €
  2000 € 40,60 €
  5000 € 50,60 €
Länderzone 5 800 € 39,30 €
  2000 € 49,30 €
  5000 € 59,30 €
Länderzone 6 800 € 39,30 €
  2000 € 49,30 €
  5000 € 59,30 €
Länderzone 7 800 € 43,00 €
  2000 € 53,00 €
  5000 € 63,00 €
Länderzone 8 800 € 43,00 €
  2000 € 53,00 €
  5000 € 63,00 €
Länderzone 9 800 € 48,10 €
  2000 € 58,10 €
  5000 € 68,10 €
Länderzone 10 800 € 51,70 €
  2000 € 61,70 €
  5000 € 71,70 €
3.3
Zahlungen zum Erwerb der Wertmarken sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sowie Bankspesen sind vom Käufer zu tragen.
3.4
Die sich aus dem tatsächlichen Verzehr ergebende Bewirtungsrechnung ist vor Verlassen des Festzelts sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist durch Wertmarken, Bargeld oder EC-Karte (mit PIN) beim zuständigen Servicemitarbeiter zu bezahlen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Kreditkarten nicht akzeptiert werden.

4. Wertmarken / Lieferung / Einlass / Festbetrieb

4.1
Die Lieferung der Wertmarken und Einlassbänder für das Festzelt zum Reservierungstermin erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb von Deutschland durch versicherten Kurierdienst an die in der Reservierung angegebene Lieferadresse.
4.2
Der Einlass in das Festzelt ist für den Kunden bzw. Reservierungshalter und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung und Einlassband nach Maßgabe von Ziff. 2.12 zu dem Reservierungstermin vorbehaltlich der Bestimmungen dieser ARGB gewährleistet. Die Karl Winter OHG behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die die Aufrechterhaltung der Ordnung gefährden, den Zutritt zu verwehren. Reservierte Plätze können nur bis spätestens 20 Minuten nach Reservierungsbeginn freigehalten werden. Der genaue Platz der Reservierung am Tag der Reservierung dem Aushang am Haupteingang oder im Informationsbüro des Festzelts zu entnehmen.
4.3
Der Zutritt und Aufenthalt im Fischer-Vroni Festzelt unterliegt der dort ausgehängten Hausordnung. Mit Zutritt zum Fischer-Vroni Festzelt erkennt jeder Kunde bzw. Reservierungshalter die Hausordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Hausordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser Reservierungs- und Geschäftsbedingungen.
4.4
Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund gesetzlich und/oder behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Nachweise und/oder Erklärungen für den Zutritt zum Fischer-Vroni Festzelt verlangt werden (z.B. Impfausweis oder sonstige Erklärungen zum Gesundheitszustand, Aufenthalt in Risikogebieten), ist die Karl Winter OHG im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen berechtigt, sich diese Nachweise und/oder Erklärungen vom Kunden bzw. Reservierungshalter und jedem seiner Reservierungsgäste im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung bei Vornahme der Reservierung und/oder spätestens unmittelbar vor Zutritt vorlegen oder nachweisen zu lassen. Die Karl Winter OHG wird die Kunden jeweils rechtzeitig über die erforderlichen Nachweise und/oder Erklärungen informieren. Kann der Kunde oder seine Reservierungsgäste im Rahmen der Reservierung die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Karl Winter OHG die Annahme der Reservierungsanfrage und den Zutritt zum Fischer-Vroni Festzelt verweigern. In diesem Fall können der Kunde und die Karl Winter OHG vom Vertrag über die Reservierung zurückzutreten. Der Kunde erhält den entrichteten Preis abzüglich angefallener Gebühren (ggf. anteilig) erstattet.
4.5
Der Kunde erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund gesetzlich und/oder behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen, z.B. Schutz- und Hygienekonzepte, im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Fischer-Vroni Festzelt zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind vom Reservierungshalter und seinen Reservierungsgästen ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Unter anderem kann es erforderlich werden, dass der Kunde aufgefordert wird, weitere Daten zu seiner Person und/oder seinen Reservierungsgästen an die Karl Winter OHG im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu übermitteln.
4.6
Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebenen Personenzahl/ Sitzplätze und für die Dauer der Reservierung. Zusätzliche Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Alle nicht besetzten Plätze müssen freigegeben werden. Bei vollständigem Verlassen des Tischs verfällt der Anspruch auf die reservierten Sitzplätze.
4.7
Zeitlich begrenzte Reservierungen sind nach Reservierungsende unverzüglich freizugeben. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen untersagt.
4.8
Die erworbenen Wertmarken können während des Oktoberfests 2023 ausschließlich im Festzelt der Fischer Vroni und weiter nach dem Oktoberfest bei der Fischer-Vroni auf der Auer-Dult (Kirchweihdult) eingelöst werden. Die Barauszahlung und Erstattung von Restwerten aus Gutscheinen ist ausgeschlossen. Nicht verbrauchte Wertmarken können zudem nach dem Oktoberfest bis einschließlich zum 31.12.2023 durch den Kunden, der die Reservierung über unser Reservierungsportal, eine autorisierte Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziff. 6 erworben hat, einmalig pro Bestellung gegen Vorlage der Wertmarken samt Rechnung im Original vor Ort im Wiesnbüro (Fischer-Vroni – Karl Winter OHG – Konradistraße 8 – 81543 München) erstattet werden. Bitte benutzen Sie zur schnelleren Bearbeitung das bereitgestellte Rückgabeformular “Oktoberfest Wertmarken 2023“. Die Erstattung erfolgt bargeldlos im Wege der Überweisung.
4.9
Sollte der Festbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnung, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen im Sinne von Ziff. 2.14 ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, werden die anlässlich der Reservierung gekauften Wertmarken (ggf. anteilig) rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Festwirt oder der Karl Winter OHG sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ziffer 5.3 gilt entsprechend.

5. Stornierung

5.1
Stornierungen sind nur als registrierter Nutzer in Textform über das Reservierungsportal oder als Brief an unsere unter Ziff. 10 genannte Geschäftsanschrift möglich.
5.2
Stornierungen, die binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sind kostenfrei möglich. Wird die Rechnung nicht fristgerecht binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum gezahlt, so gilt dies als Stornierung.
5.3
Für Stornierungen die nach Überweisung des Rechnungsbetrags und vor Versand der Wertmarken eingehen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Stornierungsumfangs (Wert der Wertmarken) der Reservierung erhoben, wenn der Kunde, der Verbraucher ist, der Karl Winter OHG keinen tatsächlich geringeren Schaden nachweist. Der Reservierungsanspruch bleibt nur bis zu einer Mindestzahl von 10 Personen erhalten.
5.4
Bei Stornierungen, die nach Versand der Wertmarken und Einlassbänder erfolgen, ist eine Rücknahme und Erstattung der Wertmarken ausgeschlossen.

6. Nutzung / Weitergabe

6.1
Zur Vermeidung von Gewalt- und Straftaten im Rahmen des Besuchs des Fischer-Vroni Festzelts, zur Unterbindung der nicht autorisierten Weitergabe von Reservierungen, insbesondere zur Vermeidung von Spekulationen mit Reservierungen, und zur Erhaltung eines sozialen Preisgefüges, liegt es im Interesse der Karl Winter OHG und der Kunden, die Weitergabe von Reservierungen einzuschränken.
6.2
Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen ist untersagt. Untersagt ist insbesondere,
a)
Reservierungen öffentlich, bei Auktionen oder im Internet (z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von der Karl Winter OHG autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;
b)
Reservierungen zu einem höheren als dem entrichteten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 5% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
c)
Reservierungen regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben;
d)
Reservierungen an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer anzubieten, zu veräußern oder weiterzugeben;
e)
Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Karl Winter OHG kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets; und/oder;
f)
Im Falle einer (beispielsweise durch die zuständige Behörde) angeordneten und datenschutzrechtlich zulässigen Erfassung der Kontaktdaten eines jeden Kunden und/oder Reservierungshalters (z.B. zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten) Reservierungen überhaupt zu veräußern oder weiterzugeben, ohne dass die Karl Winter OHG unter Nennung der erforderlichen Kontaktdaten des neuen Reservierungshalters rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird; die Weitergabe der Daten des neuen Reservierungshalters erfolgt in diesem Fall zur Wahrung der berechtigten Interessen der Karl Winter OHG gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO und einer gegebenenfalls rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO.
6.3
Eine private Weitergabe einer Reservierung aus nicht kommerziellen bzw. gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder Vergleichbarem, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 6.2 vorliegt und der Kunde den neuen Reservierungshalter (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ARGB sowie die Weitergabe von Informationen (Name) über den neuen Reservierungshalter an die Karl Winter OHG nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (2) der neue Reservierungshalter sich durch den Erwerb und die Nutzung der Reservierung mit der Geltung dieser ARGB zwischen ihm und der Karl Winter OHG sowie der Verarbeitung seiner Daten durch die Karl Winter OHG einverstanden erklärt und (3) der Kunde die Karl Winter OHG auf Anforderung unter Nennung des neuen Reservierungshalters rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert und/oder die Karl Winter OHG die Weitergabe an den neuen Reservierungshalter (wenigstens konkludent) für zulässig erklärt hat.
6.4
Die Weitergabe einer Reservierung unseres Festzelts zu nicht kommerziellen bzw. nicht gewerblichen Zwecken ist darüber hinaus über die von uns autorisierte Online-Plattform www.oktoberfest-booking.com, einem Dienst der Festzelt OS GmbH, möglich. Die Weitergabe wird hier nach Ihrer Registrierung und Verifizierung der Reservierung im Wege des Tauschs oder Kaufs zu den Konditionen der Ursprungsreservierung ermöglicht. Es gelten die Bedingungen von www.oktoberfest-booking.com.
6.5
Die Verarbeitung des Namens des neuen Reservierungshalters erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und der Karl Winter OHG sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Karl Winter OHG gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO und einer gegebenenfalls rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO. Die berechtigten Interessen der Karl Winter OHG ergeben sich aus Ziff. 6.1.
6.6
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziff. 6.2 und/oder sonst unzulässiger Weitergabe von Reservierungen, ist die Karl Winter OHG berechtigt,
a)
Reservierungen bzw. Einlassbänder nicht an den Kunden zu liefern und zu stornieren;
b)
Reservierungen zu sperren und dem Reservierungshalter entschädigungslos die Wahrnehmung der Rechte aus der Reservierung zu verweigern bzw. ihn aus dem Fischer-Vroni Festzelt zu verweisen;
c)
Kunden von Reservierungen für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, vom Besuch und Reservierungserwerb auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d)
im Falle einer unzulässigen Weitergabe gemäß Ziff. 6.2 a) und/oder 6.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des Mehrerlöses bzw. Gewinns nach den Ziff. 8.3 und 8.4 zu verlangen;;
e)
in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierungen in Zukunft zu verhindern (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO).

7. Informationen zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher

Die europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zwischen Unternehmen und Verbrauchern bereitgestellt. Dies ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zu dieser Angabe verpflichtet. Wir beteiligen uns jedoch nicht an dieser Art der Streitschlichtung.

8. Vertragsstrafe / Mehrerlös

8.1
Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ARGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziff. 6.2, ist die Karl Winter OHG ergänzend zu den sonstigen gesetzlichen oder nach diesen ARGB möglichen Maßnahmen und unbeschadet darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.
8.2
Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz/Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch die Weitergabe erzielte Erlöse.
8.3
Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziff. 6.2 a) und/oder 6.2 b) durch den Kunden ist die Karl Winter OHG zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ARGB möglichen Maßnahmen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Reservierungsweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen. Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziff. 8.2 genannten Kriterien.

9. Haftung / Schlussbestimmungen

9.1
Der Aufenthalt im Bereich um das Fischer Vroni Festzelt und im Fischer-Vroni Festzelt erfolgt auf eigene Gefahr. Die Karl Winter OHG, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
9.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder sonstiger bi- oder multinationaler Abkommen über Kaufgeschäfte.
9.3
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Karl Winter OHG. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9.4
Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, darüber zu verhandeln, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Können sich die Parteien innerhalb angemessener Frist nicht auf die Formulierung der Ersatzregelung einigen, so gilt die gesetzliche Regelung.

Die vorgenannten Grundsätze gelten auch, sofern sich eine Bestimmung als undurchführbar oder lückenhaft herausstellen sollte.

10. Unsere Kontaktdaten

Fischer-Vroni
Karl Winter OHG

Konradistraße 8
D-81543 München
E-Mail: reservierung@fischer-vroni.de
Telefon: +49 (0)89 661042

München, Mai 2023

Fischer-Vroni
Karl Winter oHG
Wiesnwirt: Johann Stadtmüller
Konradinstrasse 8
81543 München
Telefon +49 (0)89 661042
Büro Öffnungszeiten:
Dienstag und Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Fischer-Vroni
Karl Winter oHG
Konradinstrasse 8 • 81543 München
Büro Öffnungszeiten:

Wiesnwirt: Johann Stadtmüller
Telefon +49 (0)89 661042
Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr